AGB

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

TANK-SPEZIALIST

1. Die folgenden Geschäfts- und Garantiebedingungen bilden die Grundlage aller zwischen der Firma Tankspezialist – nachfolgend Auftragnehmer genannt – und den jeweiligen Auftraggebern geschlossenen Werkverträgen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2. Die Art und der Umfang der von dem Auftragnehmer auszuführenden Tanksanierungsarbeiten sowie die Höhe des vom Auftraggeber zu leistenden Werklohnes ergeben sich aus dem jeweils im Einzelfall schriftlich abgefassten Werkvertrag. Zum Zwecke des Vertragsabschlusses erteilt der Auftragnehmer, nach vorheriger Besichtigung des Tanks ein schriftliches Angebot, dass eine Gültigkeit von 14 Tagen hat. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist durch Unterzeichnung und Rückgabe des Vertrages annimmt. Gerechnet ab Zugang der Annahmeerklärung des Auftraggebers erbringt der Auftragnehmer die vertragsgemäß geschuldeten Leistungen innerhalb der im Werkvertrag genannten Bearbeitungszeit.

3. Der Auftragnehmer gewährt für seine Leistungen die gesetzliche Gewährleistung gemäss den §§ 633 BGB ff. mit der Massgabe, dass dem Auftragnehmer, im Falle einer Mangelhaftigkeit seiner Leistung, ein Recht auf zwei Nachbesserungsversuche eingeräumt wird.

4. Der Auftragnehmer ist nicht zu Schadensersatz verpflichtet, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ein Schadensersatzanspruch entstehen sollte. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich jedoch nicht auf die Schäden, die von dem Auftragnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind.

5. Für den Fall, dass der Auftraggeber anlässlich der Angebotseinholung oder der Auftragserteilung den Tank nicht unmittelbar dem Auftragnehmer übergibt oder für den Fall, dass der Auftraggeber den Tank nicht unmittelbar bei dem Auftragnehmer abholt und die Versendung durch Bahn, Post oder durch einen sonstigen Frachtführer wünscht, gelten ergänzend die nachfolgend genannten Bedingungen.

a) Die erbrachte Leistung des Auftragnehmers gilt als rüglos abgenommen, wenn nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Zugang des Tanks beim Auftraggeber, eine schriftliche Mängelanzeige beim Auftragnehmer eingeht. Der Tag des Zugang des Tanks wird bei der Bestimmung dieser 3-Tages-Frist nicht mitgerechnet.

b) Die Versendung des Tanks erfolgt, unabhängig aus welchen Gründen und zu welchem Zweck, auch für den Fall, dass eine Rücksendung zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten erforderlich sein sollten, ausschließlich auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Fracht und Versandkosten sowie Verpackungskosten gehen allesamt zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Versicherung der Sendung wird nur auf ausdrückliche Weisung und nach gesonderter Vereinbarung abgeschlossen. für verzögerte Lieferungen, verursacht durch Bahn, Post oder sonstige Frachtführer, haftet der Auftragnehmer nicht. die Haftung für etwaigen Verlust, verspätete Lieferung oder Beschädigung oder sonstigen Vermögensnachteil wird, soweit von dem Auftragnehmer zu vertreten, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

c) Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der zu versendenden Gegenstände geht, sobald der Auftragnehmer die Gegenstände der Bahn, der Post oder einem sonstigen Frachtführer übergibt, auf den Auftraggeber über.

6. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber, über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, für seine Leistungen nach Massgabe der nachfolgenden Bedingungen eine Garantie.

a) Für den Fall dass während der Garantiezeit die vom Auftragnehmer aufgebrachte Tankinnenbeschichtung abplatzen, sich lösen und auflösen sollte, wird der Auftragnehmer die Tankversiegelung fachgerecht erneuern.

b) Voraussetzung dieser Garantieleistung ist, dass der Tank bei Standzeiten von länger als 3 Monaten komplett entleert oder vollgetankt werden muss.  

c) Für den Fall, dass die Tankinnenflächen sowie die Tankaussenflächen, nach Durchführung der Innenstrahlarbeiten und der
Sandstrahlung der Tankaußenflächen keine durch Korrosion verursachten Poren aufweisen sollten, gewährt der Auftragnehmer eine Garantie von 4 Jahren. Gleiches gilt für den Fall, dass die Aussenflächen des Tanks nicht sandgestrahlt werden, jedoch das Lackbild der Außenlackierung noch derart gut ist, dass unter der Lackierung befindliche Rostschäden nicht zu vermuten sind.

d) Für den Fall, dass nach Durchführung der Innenstrahlarbeiten an den Tankinnenflächen korrosionbedingte Poren erkennbar sind, oder für den Fall, dass der Tank nicht fachgerecht reparierte Schäden oder sonstige Bearbeitungsspuren aus nicht fachgerecht ausgeführten Arbeiten aufweist (aufgeschweißte Bleche, Lötrückstände, Spachtelstellen und dergleichen) oder für den Fall, dass die Außenlackierung deutlich sichtbare Roststellen aufweist, gewährt der Auftragnehmer lediglich für eine Zeitraum von 2 Jahren Garantie.

e) Der Lauf der Garantiezeit beginnt mit dem Tag, an dem der Auftragnehmer die Fertigstellung der Arbeiten bekanntgibt und den Auftraggeber zur Abholung des Tanks auffordert. Für den Fall, dass eine derartige Aufforderung nicht erfolgt, beginnt die Frist an dem Tag, an dem der Tank dem Auftraggeber oder, im Falle der Versendung, der Bahn, der Post oder einem sonst zur Beförderung beauftragten Frachtführer übergeben wird.

f) Die Garantie des Auftragnehmers erstreckt sich nicht au die Schäden an der Tankinnenbeschichtung, die dadurch verursacht worden sind, dass der Tank nicht zweckgerecht oder unsachgemäß verwendet wurde. Auch erstreckt sich die Garantie nicht auf solche Schäden, die durch Verformungen des Tankbleches jedweder Art, durch  Unfallinstandsetzungsarbeiten, sowie durch Schweiss-, Löt- oder Verzinnungsarbeiten entstanden sind. Garantie wird auch dann nicht gewährt, wenn am Tank Schleif- und Polierarbeiten zum Zwecke einer Galvanisierung des Tanks ausgeführt worden sind. Für den Fall, dass Veränderungen des Tanks im oben genannten Sinne erfolgten, trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass mögliche Schäden an der Tankinnenbeschichtung nicht durch diese Veränderungen des Tanks
verursacht worden sind.

g) Mit Ausnahme der Arbeiten, die zur Wiederherstellung einer mangelfreien Tankinnenbeschichtung erforderlich sind, übernimmt der Auftragnehmer keine weiteren Leistungen, insbesondere ist er nicht verpflichtet, irgendwelche Montage- oder Demontagekosten, sowie gegebenenfalls Versand- und Verpackungskosten zu übernehmen.

Alle Preise werden als Bruttopreise ausgewiesen und enthalten die jeweilig geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

Stand Juli 2020

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